Auto MobilE
Ueberhorst |
§1 Allgemeines |
Wartung
Ihres KFZ ist Vertrauenssache zwischen zwei Parteien. |
Für unsere Leistungen gelten ausschließlich
die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. |
Anders lautende werden nicht akzeptiert. |
Für Lieferverträge gilt die gültige
Fassung. |
Alle Änderungen von Vereinbahrungen
bedürfen der Schriftform und gegenseitiger Anerkennung. |
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§2 Auftragserteilung |
Sie erfolgt durch den Auftragschein oder
Bestätigungschreiben. |
Die Details des Auftrages werden auf dem Auftragsschein schriftlich vereinbart. |
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§3 Preisangaben im
Auftragsschein; Kostenvoranschläge |
Ein schriftlicher Kostenvoranschlag wird
auf Wunsch des Kunden angefertigt. |
Preisangaben sind bei einer schriftlichen
Form verbindlich und gelten 14 Tage. |
Bei Auftragsvergabe mit Basis des
schriftlichen Kostenvoranschlages , darf der Gesamtpreis um 10% abweichen. |
Alle Preise für den Endkunden sind
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
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§4 Fertigstellung |
Wir sind verpflichtet, einen schriftlich
vereinbarten Fertigstellungstermin einzuhalten. |
Bei Erweiterung oder Änderung des
Auftragsumfanges und damit verbundenem geänderten Fertigstellungstermines ,
wird ein aktueller Fertigstellungstermines mitgeteilt. |
Für höhere Gewalt und Betriebsstörungen
gilt der Haftungsausschluß. |
( Beispiele UNWETTER / Umwelt
-KATASTOPHEN, PANDEMIEN, STREIK etc.) |
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§5 Abnahme |
Die Abnahme erfolgt durch den
Auftraggeber, und ist nach der Fertigstellung unmittelbar durchzuführen. |
Verzögerungen oder Abweichungen sind zu
vereinbaren, ggf. entstehen ( nach 24 Std.) ortsübliche Kosten für die
Aufbewahrung des Fahrzeuges. |
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§6 Berechnung des Auftrages |
In der Rechnung sind der
Materialanteil und die entsprechende
Arbeitsleistung aufgeführt. |
Für Zustellung oder Abholung des
Auftragsgegenstandes ist die Haftung ausgeschlossen. |
Die Beanstandung der Rechnung hat
spätestens 4 Wochen nach Erhalt, schriftlich zu erfolgen. |
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§7 Zahlung |
Die Zahlung erfolgt bei Übergabe in bar
. |
Die Arbeitsleistung bleibt bis zur
Begleichung dieser im Eigentum der Auto MobilE Ueberhorst. |
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§8 Erweitertes Pfandrecht |
Bei Forderung besteht aufgrund des Auftrages ein
erweitertes Pfandrecht. |
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§9 Gewährleistung |
Es gelten die gesetzlichen Regelungen für
die im Auftrag festgelegte Arbeitsleistung. |
Abweichend gilt: |
Bei Kenntnis eines Mangels bei der
Abnahme, gilt dieser Anspruch nur bei Vorbehalt. |
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Mängel müssen schriftlich und erklärbar
unverzüglich nach der Feststellung angezeigt werden. |
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Wir beheben auf unsere Kosten die
gewährleistungsbedingten und anerkannten Mängel. |
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Die Mängelbeseitigung durch Dritte,steht
unter Haftungsausschluss, und ist
schriftlich zu vereinbaren und zu bestätigen. |
Bei Mängelbeseitigung durch Dritte ist
durch den Kunden im Auftagsformular diese Mängelbeseitigung zu dokumentieren |
und ggf.defekte Ersatzteile uns zur Begutachtung zur Verfügung zu
stellen. |
Der Kunde verpflichtet sich bei
entstandener Mängelbeseitigung durch Dritte , die Kosten niedrig zu halten. |
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Bei Nichtbetriebsfähigkeit infolge eines Mangels und Entfernung (
> 30 Kilometer) zum Betrieb ist die
Mängelbeseitigung |
durch Dritte ( Notsituation) dennoch schriftlich zu vereinharen und den
Standort des Fahrzeuges mitzuteilen. |
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Die Mängelbeseitigung erfolgt ohne
Nachberechnung der Aufwendungen, die unmittelbar zur Nachbesserung
dienen. |
Bei juristischen Personen der
öffentlichen Rechtes oder Unternehmer werden keine Abschleppkosten
übernommen. |
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Wir haben 2 Nachbesserungsversuche. |
Danach kann der Kunde den Auftrag
zurückgeben oder eine Minderung der Vergütung und /oder Schadenersatz
verlangen. |
Wir geben eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. |
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§10 Haftung |
Wir haften im Rahmen der gesetzliche /
handwerklichen Vorschriften |
für grobfahrlässsinges und vorsatzliches
Verhalten bezogen auf den Auftragsumfang. |
Werkgegenstände in Fahrzeuge sind
ausgeschlossen. |
Beschädigungen an Fahrzeuge sind bei der
Abnahme zu dokumentieren. |
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§11 Eigentumsvorbehalt |
Bis zur endgültigen Bezahlung der
vertraglichen vereinbahrten Leistung
verbleibt diese in unserem Eigentum |
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§12 Gerichtsstand |
Gerichtsstand ist in allen
Vertragsvorfällen der Sitz des Unternehmens. |
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§13 Schlussbestimmungen |
Bei Unwirksamkeit einzelner §, bleiben
alle anderen davon unberührt. |